FRANKFURT (Dow Jones) - Der Erstligist 1. FC Nürnberg wurde vom
Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen zweier
unsportlicher Verhalten mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000,- Euro
belegt. In der Bundesliga-Partie zwischen Nürnberg und dem VfL
Wolfsburg wurden im Nürnberger Fanblock Knallkörper gezündet und ein
teilweise gefüllter Bierbecher auf das Spielfeld geworfen. Darüber
hinaus wurden vor Anpfiff der zweiten Halbzeit des DFB-Pokal-Spiels
gegen den FC Carl Zeiss Jena (31. Oktober 2007) eine Rauchbombe, eine
Leuchtrakete und mehrere bengalische Feuer gezündet.
DJG/12/rtz
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